Fischereiordnung

Aus aktuellen Anlassfällen wird von der Fischereikontrolle dringend darauf hingewiesen, dass die Fischereiordnung (= Teil der Fischereipapiere und wird mit jeder Lizenz ausgegeben) in den Revieren Wienerwaldsee und Wienfluß einzuhalten ist.

Insbesonders wird auf die im Folgenden angeführten Punkte hingewiesen:

  • Fischereipapiere immer beim Fischereiausübenden (nicht: im Auto, beim Moped, …), ansonsten Lizenzentzug
  • Eintragung des Fanges unmittelbar nach der Aneignung (Hältern im Netz, Abschlagen)
  • Nachtfischverbot (Nachtfischen ist in den Monaten Juli und August ind den Nächten von Samstag auf Sonntag nur im Revier Wienerwaldsee erlaubt)
  • Tageskartenfischer haben keine Erlaubnis zum Nachtfischen!
  • Maßband, Abhakmatte, … jeweils nach Revierordnung

 

Temperatur – Messprojekt

Für das Überleben, Wachstum und die Fortpflanzung von Fischen spielt die Wassertemperatur eine entscheidende Rolle. Jede Art hat dabei ihre eigenen Ansprüche. Zur Optimierung der Besatzmaßnahmen und zur Feststellung möglicher temperaturbedingter Fischereischäden wurde ein Temperatur-Messprogramm gestartet. An ausgewählten Stellen im Revier Wienfluss wurden permanente Datenlogger in stabilen Hüllen ausgebracht, welche die Wassertemperatur in einem zwei Stunden-Intervall aufzeichnen. Das Messprogramm wird in weiterer Folge auch auf das Revier Wienerwaldsee ausgeweitet, sodass uns Jahresreihen der Temperatur in allen unseren Vereinsgewässern zur Verfügung stehen.

Wildkarpfenbesatz Wienerwaldsee 2015

Im März wurden auch heuer wieder Wildkarpfen im Wienerwaldsee ausgesetzt. Die schlanken, schönen Fische stammen aus der Fischzucht Machacek, wo sie auf naturnahe Weise herangezogen wurden. Sie zeichnen sich nicht nur durch große Robustheit, sondern auch durch ein natürliches Ablaichverhalten aus, was auf reichlichen Nachwuchs in unserem See hoffen lässt. Lizenznehmer werden daher gebeten, die gesetzliche Wildkarpfenschonzeit vom 1. Mai bis 30. Juni entsprechend ernst zu nehmen und schlanke Schuppenkarpfen in diesem Zeitraum im Zweifelsfall zurückzusetzen.

Neben den fangfähigen Exemplaren wurden auch einsömmrige Wildkarpfen besetzt. Diese unterscheiden sich durch ihre kleinen Barteln bereits deutlich von Karauschen (ohne Barteln) und sind bis zum Erreichen des amtlichen Brittelmaßes von 35 cm schonend zurückzusetzen.